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Was sind Inkassokosten?

Die Kosten des Inkasso gliedern sich grob in externe Kosten und interne Kosten. Externe sind beispielsweise Gerichtsgebühren, Auskunftskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc. und interne sind zum Beispiel Kosten der Bearbeitung wie Personal- und Sachkosten der mit dem Inkasso betrauten Abteilungen oder Personen.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat klar geurteilt (z. B. BGH Urteil Az. VIII ZR 299/04 vom 29.06.2005), dass Schuldner unter den Voraussetzungen des § 286 BGB (Schuldnerverzug) innerhalb bestimmter Grenzen mit externen Kosten als Verzugsschaden gem. § 280 BGB belastet werden können. Die Auslagerung der Inkassofunktion macht somit gegenüber einer Bearbeitung durch eigene Mitarbeiter auch die Umlage sonst interner Kosten auf den Schuldner – und damit auf deren Verursacher – möglich.

Finanzielle wie zeitliche Aufwände beim Inkassoverfahren lassen sich vermeiden bzw. deutlich reduzieren, indem Unternehmen eigenverantwortlich für einen zuverlässigen und zeitnahen Forderungseingzug sorgen.


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