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Was ist ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen oder auch Inkassobüros betreiben die geschäftsmäßige Einziehung von Forderungen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet eine treuhänderische Abtretung oder eine Inkassovollmacht. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ergeben sich aus dem Inkassovertrag.

Möglichkeiten

Inkassounternehmen arbeiten im sogenannten Treuhandinkasso als Agent für den Forderungsinhaber und ziehen die Forderungen entweder (a.) im eigenen Namen und für fremde Rechnung ein (die Titulierung erfolgt auf das Inkassounternehmen, welches die Forderung treuhänderisch für den Auftraggeber hält) oder (b.) im fremden Namen und für fremde Rechnung ein (die Titulierung erfolgt auf den Auftraggeber). Auch wenn nur das erste Modell ein echtes Treuhandverhältnis begründet, werden typischerweise beide Gestaltungsformen als „Treuhandinkasso“ bezeichnet.

Im Fall (a.) arbeitet das Inkassounternehmen auf Grundlage einer Inkassozession. Dabei liegt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen beim Auftraggeber, das juristische Eigentum beim Inkassounternehmen. Im Fall (b.) arbeitet das Inkassounternehmen auf Grundlage einer Inkassovollmacht, das wirtschaftliche und das juristische Eigentum an den Forderungen liegt beim Auftraggeber. Inkassounternehmen erwerben im Forderungskauf Forderungen und arbeiten dann typischerweise im eigenen Namen und für eigene Rechnung (und juristisches Eigentum beim Inkassounternehmen).

Jedoch wird zur Vermeidung einer Titelumschreibung im Falle des Verkaufs titulierter Forderungen oftmals auch im Forderungskauf ein Treuhandverhältnis begründet, in dessen Rahmen der ursprüngliche Forderungsinhaber die Forderungen treuhänderisch für den Forderungserwerber hält (wirtschaftliches Eigentum beim Inkassounternehmen, juristisches Eigentum bei ursprünglichen Forderungsgläubiger). Dennoch wird in diesen letztgenannten Konstellationen nicht von Treuhandinkasso gesprochen.

Zieht das Inkassounternehmen die Forderungen nicht im eigenen Namen ein, d. h. ist es nicht juristischer Eigentümer der Forderungen, ist eine Inkassovollmacht des juristischen Forderungsinhabers erforderlich, und zwar unabhängig von der Frage des wirtschaftlichen Eigentums.


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