Nicht alle Kunden zahlen innerhalb der von Ihnen angegebenen Frist – diese Erfahrung haben Sie sicherlich schon machen müssen. Eine unangenehme Erfahrung, aber keine, die unangenehme Folgen für Sie und Ihr Unternehmen haben muss. Um diese zu vermeiden, ist das Berechnen von Mahngebühren eine effektive Maßnahme.

Mahngebühren verstehen

Mahngebühren stellen einen Verzugsschadensersatz gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB dar. Wichtig ist: Der Kunde muss tatsächlich im Verzug sein.

Mahngebühren sind kleine Denkzettel für Ihre säumigen Kunden, die fällige Rechnung doch endlich zu begleichen. Als erster Schritt auf der Eskalationsleiter im Mahnverlauf bieten sie positive Zahlungsanreize, denn Mahngebühren sind Extrakosten, die sich Ihr Kunde sparen könnte.


Höhe von Mahngebühren

Über die Höhe der zugelassenen Mahngebühren gibt es keine rechtlich einheitliche Regelung. Grundsätzlich sind sie nicht als Bearbeitungsgebühr zu verstehen, sondern nur als Aufwandsentschädigung für die Mahnung selbst, also für Porto und Papier. Für Mahnungen per E-Mail dürfen also keine Gebühren berechnet werden.

Wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dürfen sich Mahngebühren nur auf maximal 1,25 EUR belaufen. In der Regel sind bis zu 5,- EUR zu akzeptieren. Viele Rechnungssteller veranschlagen deutlich höhere Kosten und die meisten Kunden würden wohl bezahlen. Sollte der Fall allerdings vor Gericht landen, müssen sie damit rechnen, dass der zuständige Richter die Gebühren als zu hoch einstuft. Jedem Rechnungssteller steht es frei, überhöhten Mahngebühren schriftlich zu widersprechen.


Wann werden sie erhoben?

Ab der ersten Mahnung sind Mahngebühren legitim und dürfen mit jeder weiteren Mahnung aufs Neue erhoben werden. Im Sinne der Kundenorientierung ist es meist üblich, das Erheben von Mahngebühren erst einmal nur für die nächste Mahnung anzukündigen und dadurch geringfügig Druck aufzubauen.

Um den Zahlungsanreiz zu erhöhen, können Sie die Mahngebühren mit Verzugszinsen kombinieren.


Müssen Mahngebühren sein?

Nein, müssen sie nicht, es steht Ihnen frei, Mahngebühren zu erheben. Sie sind aber ein wirksames Mittel, um im Rahmen eines effektiven Mahnprozesses deutlich zu machen, dass Sie auf das zeitnahe Bezahlen offener Rechnungen bestehen. Betrachten Sie Mahngebühren als Maßnahme, Ihre Kunden in ihrem Zahlungsverhalten ein wenig zu erziehen.


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Management Summary

  • Mahngebühren dienen als Aufwandsentschädigung (Verzugsschadensersatz) für den Rechnungssteller
  • Über die Höhe der zugelassenen Mahngebühren gibt es keine rechtlich einheitliche Regelung
  • Grundsätzlich sind sie nicht als Bearbeitungsgebühr zu verstehen, sondern nur als Aufwandsentschädigung für die Mahnung selbst (also für Porto und Papier)
  • Für Mahnungen per E-Mail dürfen keine Gebühren berechnet werden
  • Ab der ersten Mahnung sind Mahngebühren legitim und dürfen mit jeder weiteren Mahnung aufs Neue erhoben werden
  • Ob und wann Sie Mahngebüren erheben wollen, ist Ihre freie Entscheidung
  • Richtig angewandt sind sie eine effektive Maßnahme, um im Rahmen des kaufmännischen Mahnwesens geringfügig Druck auf säumige Kunden aufzubauen