Pünktlich zum Ende des Geschäftsjahres muss Ihr Unternehmen zur Erstellung der jährlichen Steuerbilanz eine Bewertung der offenen Forderungen vornehmen. So will  es das Gesetz damit ein ordentlicher Jahresabschluss erstellt werden kann. 

Doch bei der Bewertung gibt es einige wichtige Regeln und Grundsätze zu beachten. Insbesondere im Hinblick auf den vergleichsweise komplexen Sachverhalt von zweifelhaften Forderungen kann es nämlich sonst schnell zu Missverständnissen kommen.

Wir stellen Ihnen in diesem Artikel vor, welche Regeln es bei der Forderungsbewertung am Ende des Jahres zu beachten gilt. Dadurch stellen Sie sicher, dass es in der Bilanz Ihres Unternehmens keine Ungereimtheiten gibt.

 

Bewertungsregeln 

Diese Regeln scheinen auf den ersten Blick gar nicht so kompliziert zu sein, aber der Teufel versteckt sich sprichwörtlich im Detail. Zunächst einmal gilt als Faustregel, dass Forderungen maximal mit ihren Anschaffungskosten bzw. ihrem Nennwert zu bewerten sind. Doch je nach Ausgangslage kann eine Bewertung auf einen niedrigeren Wert erfolgen.

Dafür müssen Sieprinzipiell erst einmal in eine von drei Kategorien unterteilen:

  • Einwandfreie Forderungen: Es besteht kein Zweifel und das Unternehmen rechnet mit einem Zahlungseingang in voller Höhe. Diese sind also ebenfalls mit ihrer vollen Höhe in der Bilanz zu bewerten.

  • Zweifelhafte Forderungen: Es bestehen berechtigte Zweifel und Risiken, dass der Gläubiger die Zahlung nicht (vollständig) leisten kann. In diesem Fall sollte man gemäß dem Risiko nach unten korrigieren bzw. berichtigen. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren ausführlichen Artikel.

  • Uneinbringliche Forderung: Es steht bereits fest, dass es zu einem Forderungsausfall kommen wird. In diesem Fall muss das Unternehmen die Forderung abschreiben. Dafür kann es viele Gründe geben, die wir im Artikel zu uneinbringlichen Forderungen im Detail erklären.

Sowohl einwandfreie als auch uneinbringliche Forderungen sind relativ einfach zu bewerten: Entweder mit ihrer vollen Höhe oder als vollständige Abschreibung. Einzig die Bewertung von zweifelhaften Forderungen sorgt immer wieder für Missverständnisse, weil hierbei auch eine realistische Risikobewertung notwendig ist.

Siue können zum Jahresende alle Forderungen untersuchen und eine Wertberichtigung vornehmen, sofern das notwendig ist. Dafür gibt es wiederum drei Optionen: die Einzelwert-, die Pauschalwert- und die gemischte Berichtigung.

Einzelwertberichtigung

Hier untersucht das Unternehmen jede einzelne offene Forderung und ermittelt dabei ihren tatsächlichen Wert. Sollte sich dabei zum Beispiel herausstellen, dass der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, dann kann aus einer einwandfreien Forderung im Notfall auch eine zweifelhafte werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nur bei großen Beträgen wirklich sinnvoll, weil ein sehr hoher Aufwand damit verbunden ist.

Pauschalwertberichtigung

Hat ein Unternehmen Tausende von Kunden, dann kann die Bewertung auf Einzelbasis schlichtweg zu aufwendig sein. In diesem Fall bietet sich die Pauschalwertberichtigung an: Es erfolgt eine Wertberichtigung basierend auf Erfahrungswerten. Fallen beispielsweise erfahrungsgemäß 5 % der Forderungsbeträge aus, dann kann das Unternehmen dies als Richtwert nutzen. Es muss diese Annahme jedoch anhand von Dokumentation nachweisen können.

Gemischte Berichtigung

Natürlich lassen sich die beiden Bewertungsverfahren auch mischen, um damit ihre Vorteile zu vereinen. In der Praxis setzt das Unternehmen dann bei größeren Forderungsbeträgen auf die Einzelwertberichtigung, während kleinere gesammelt und anschließend als Ganzes berichtigt werden (Pauschalwertberichtigung). Das spart sehr viel Zeit bei der Bewertung, ohne qualitative Abstriche machen zu müssen.

 

Wie wird bewertet?

Bei der Bewertung gibt es einige Grundsätze, die den Jahresabschluss im Unternehmen vereinfachen können. Wir erklären Ihnen in den folgenden Abschnitten, worauf Sie zum Bilanzstichtag achten müssen.

Bewertung zum Bilanzstichtag

Die Bewertung von Forderungen muss spätestens zum Bilanzstichtag eines jeden Geschäftsjahres erfolgen. Für die meisten Unternehmen ist das der 31. Dezember. Bis zur Erstellung der Bilanz vergehen jedoch noch weitere Monate – in dieser Zeit sind wertaufhellende Tatsachen zu berücksichtigen. Wertmindernde Umstände sind hingegen zu ignorieren, also gilt immer mindestens der Wert zum Bilanzstichtag.

Bewertung mit den Anschaffungskosten

Prinzipiell sind einwandfreie Forderungen mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem Nennbetrag in voller Höhe zu bewerten. Vorsicht gilt bei ausländischen Währungen: Entsprechende Forderungen sind am Tag ihres Entstehens mit dem Devisenkassamittelkurs einzubuchen, doch die Umrechnung erfolgt erst zum Bilanzstichtag. Sollten Forderungen in Fremdwährung länger als ein Jahr laufen, kann es wiederum Besonderheiten nach HBG § 256a geben.

Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert

Im Falle von zweifelhaften Forderungen muss zunächst das Ausfallrisiko ermittelt werden und anschließend eine Bewertung mit einem niedrigeren Teilwert erfolgen. Rechnet ein Unternehmen beispielsweise damit, dass ein Kunde nur 5.000 anstatt der vollen 10.000 Euro zahlen kann, dann muss zum Bilanzstichtag eine entsprechende Bewertung vorgenommen werden. Die Forderung wird also auf den niedrigeren Teilwert von 5.000 Euro reduziert.

Bewertung nach Wertigkeit

Dieses Grundprinzip richtet sich nach den zuvor vorgestellten drei Kategorien: einwandfrei, zweifelhaft oder uneinbringlich. Einwandfreie Forderungen haben eine volle Wertigkeit und sind ggf. um kleinere Pauschalwerte zu berichtigen. Zweifelhafte Forderungen sind mithilfe der Einzelwert- oder Pauschalwertberichtigung mit ihrem Teilwert zu erfassen. Bei uneinbringlichen Forderungen erfolgt eine vollständige Abschreibung.

 

Auf professionelles Forderungsmanagement setzen

Ein effizientes Forderungsmanagement ist heutzutage ein unglaublich wichtiger Teilbereich eines jeden Unternehmens. Denn aufgrund der aktuell angespannten Wirtschaftslage, aber auch wegen der steigenden Komplexität und Veränderung im Geschäftsalltag, kommt es immer häufiger zu zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen. Die Abschreibungsverluste können Sie schnell vor gewaltige Probleme stellen und führen nicht selten zu einer Insolvenz – und das trotz gut laufender Geschäfte.

Deswegen ist es essenziell, Ihre offenen Forderungen effizient und übersichtlich zu verwalten. Die AR-Automation-Software von Bilendo hilft Ihrem Unternehmen dabei, Ressourcen einzusparen, die beim effektiven Verwalten von Forderungen aufgewendet werden müssen. Durch den Einsatz von Bilendo können Zahlungseingänge beschleunigt und Forderungsrisiken kontrolliert werden. Damit schaffen Sie eine ideale Grundlage, um dank frühzeitig erkannter Forderungsrisiken aufwändige Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag zu vermeiden.


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Management Summary

  • Zum Ende eines Geschäftsjahres muss Ihr Unternehmen eine Bewertung von offenen Forderungen vornehmen, um damit einen ordentlichen Jahresabschluss bzw. die Bilanzerstellung gewährleisten zu können.

  • Forderungen sind zum Bilanzstichtag zu bewerten: Dabei sind die Anschaffungskosten zunächst die maßgebliche Größe – Risiken und Ausfälle können zu einer Teilbewertung oder Abschreibung führen.

  • Es gibt einige Bewertungsregeln und Berichtigungsverfahren für Forderungen, mit denen Bewertung und Berichtigung vorgenommen werden können.

  • Moderne Software kann Ihrem Unternehmen dabei helfen, Forderungen zu verwalten und stets die Übersicht zu behalten - damit es gar nicht erst zur Berichtigung kommt.