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Treuhandinkasso

Als Treuhandinkasso wird, in Abgrenzung zum Forderungskauf, normalerweise der Einzug von Forderungen bezeichnet, bei dem das wirtschaftliche Eigentum an der Forderung beim ursprünglichen Gläubiger verbleibt. Dies geschieht durch einen Berechtigten, zum Beispiel ein Inkassounternehmen. Erfolgt also keine Abtretung der Forderung oder ausschließlich eine Abtretung im Wege der Inkassozession, so spricht man von Treuhandinkasso. Der Begriff dient somit auch als Sammelbezeichnung für „traditionelle“ Inkassomandaten, bei denen die Forderungen nicht verkauft werden.


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