Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung schaffen Rahmenbedingungen für die Buchhaltung. Sie sind so etwas wie der Knigge für Buchführung und Bilanzierung, resultierend aus Wissenschaft und Praxis, Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden. Zweck: Gläubiger und Unternehmer sollen vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten geschützt werden.
§ 243 HGB – Einzelnorm: (1) Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Die GoB – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung – sind ein Regelwerk aus geschriebenen, kodifizierten und aus ungeschriebenen, unkodifizierten Richtlinien. Thematisch lassen sie sich in dreierlei Hinsicht gliedern:
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Abgrenzungsgrundsätze
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Grundsätze hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung
Richtigkeit und Willkürfreiheit: Die Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und objektiv aus den Büchern hergeleitet werden können.
Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss klar und übersichtlich durchgeführt werden, sodass auch sachverständige Dritte dies nachvollziehen können.
Einzelbewertung: Alle Vermögensgegenstände müssen einzeln bewertet werden. Gruppenbewertungen werden aber in bestimmten Fällen zugelassen.
Vollständigkeit: Die Buchführung muss vollständig, d. h. lückenlos sein.
Ordnungsmäßigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und chronologisch verbucht werden.
Sicherheit: Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden.
Belegprinzip: Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen.
Behandeln den Zeitpunkt der Erfassung von Gewinnen, Verlusten, Aufwendungen und Erträgen
Realisationsprinzip: Gewinne dürfen erst dann verzeichnet werden, wenn sie auch wirklich zugegangen sind (realisiert wurden).
Imparitätsprinzip: Verluste müssen bereits zu dem Zeitpunkt berücksichtigt werden, an dem sie prognostiziert werden können, z. B. Verluste aus schwebenden Geschäften (Rückstellungen).
Grundsatz der Periodenabgrenzung: Alle Aufwendungen und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzurechnen, in dem sie entstanden sind.
Legen Vorgaben zur Bilanzführung im Rahmen der doppelten Buchführung (s. u.) fest
Bilanzklarheit
Bilanzwahrheit
Bilanzkontinuität: Die Bilanz muss immer auf dieselbe Art und Weise gegliedert werden.
Bilanzidentität: Die Schlussbilanz des letzten Jahres und Eröffnungsbilanz des neuen Jahres müssen immer identisch sein
Die Verwaltung aller Geschäftsvorgänge eines Unternehmens kann nach zwei Prinzipien erfolgen:
Erstellung einer Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) im Rahmen der einfachen Buchführung oder
Führung einer Bilanz im Rahmen der doppelten Buchführung
Die doppelte Buchführung (Doppik) verpflichtet das Unternehmen zur Kontierung seiner Geschäftsvorfälle auf mindestens zwei Konten: Konto und Gegenkonto.
Verstöße gegen die GoB können vom Finanzamt mit folgenden Maßnahmen geahndet werden:
Berichtigung der Fehler
Berichtigung durch Teilschätzung
Berichtigung durch Gesamtschätzung
Folgen für den Unternehmer sind beispielsweise:
Steuerstrafverfahren
ungünstige Schätzung der Besteuerungsgrundlage
Entzug gewisser steuerlicher Vergünstigungen
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Doch die ordnungsgemäßeste Buchhaltung hilft nichts, wenn die internen Prozesse im Unternehmen nicht gut laufen und sich dadurch die Forderungsbearbeitung - z. B. bei einer Klärung - in die Länge zieht. Mehr zum Hintergrund und was Sie aktiv tun können, finden Sie in diesem Artikel “Dispute Management - für eine bessere Abstimmung zwischen Buchhaltung und Vertrieb".
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