Der juristische Eigentümer einer Forderung bevollmächtigt auf Grundlage der Inkassovollmacht ein befugtes Inkassounternehmen oder eine anderweitig zum Einzug fremder Forderungen berechtigte Person, die Forderung in seinem Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Die Inkassovollmacht ist hierbei von der Anwaltsvollmacht, welche die Prozessführung in streitigen Verfahren einschließt, abzugrenzen.
Der Umgang mit ungeplanten Zahlungsausfällen gehört für viele Unternehmen praktisch zum Geschäftsalltag. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Insolvenz eines Kunden, der einfach nicht mehr in der Lage ist, alle seine Rückstände zu begleichen. Daraus ergibt sich natürlich auch ein entsprechendes Risiko für das Unternehmen, das den möglichen Forderungsverlust in der Bilanz widerspiegeln muss. Genau diesen Fall soll eine zweifelhafte Forderung abdecken.
ArtikelMit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Mit der 30-Tage-Regelung schafft der Gesetzgeber Abhilfe.
ArtikelBisher war sinnvolle Automatisierung nur im Accounting möglich und nicht beim Dispute Management und Mahnwesen. Bisher …