Personen und Unternehmen, die Inkassodienstleistungen erbringen, benötigen für ihre Tätigkeit eine besondere Erlaubnis, die Inkassoerlaubnis. Diese wird von der zuständigen Behörde ausgestellt (geregelt in der 5. Ausführungsverordnung (AVO) zum Rechtsberatungsgesetz gemäß Artikel 1 § 1 RBerG, seit 01.08.2008 nach den Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)). Eine Registrierung im amtlichen Rechtsdienstleistungsregister ist erforderlich, zudem wird die Tätigkeit staatlich überwacht.
Was ist das richtige Vorgehen? Selbst mahnen? Ab wann kommt ein Inkasso ins Spiel?
ArtikelHandelsrechtlich ist das "Delkredere" die Haftung oder Gewährleistung für den Eingang einer Forderung. Jeder Rechnungssteller geht das Risiko ein, dass der Zahlungseingang verzögert oder sogar gar nicht eingeht ("Delkredererisiko"). Der "Delkrederefall" ist die Zahlungsunfähigkeit eines Rechnungsempfängers.
ArtikelMit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Mit der 30-Tage-Regelung schafft der Gesetzgeber Abhilfe.