Durch die verzögerte Zahlung des Schuldners hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz der dadurch entstehenden Kosten (§ 280 Abs.1, Abs.2, 286 BGB). Hierunter fallen im Sinne des § 249 BGB insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch solche, die dem Gläubiger infolge der Einschaltung eines Inkassounternehmens entstanden sind.
Mit der Abtretungserklärung wird die Forderung eines Schuldners von einem Gläubiger (Zendent) an einen Dritten neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen. Im Unternehmensalltag sollte man über die Besonderheiten und typische Use Cases Bescheid wissen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund ums Thema.
ArtikelMit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Mit der 30-Tage-Regelung schafft der Gesetzgeber Abhilfe.
ArtikelWas ist das richtige Vorgehen? Selbst mahnen? Ab wann kommt ein Inkasso ins Spiel?