Laut § 166 Zivilprozessordnung (ZPO) ist eine Zustellung die „Bekanntgabe eines Dokumentes an eine Person in der in diesem (Gesetzes-)Titel bestimmten Form.
Dokumente, deren Zustellung vorgeschrieben oder vom Gericht angeordnet ist, sind von Amts wegen zuzustellen […]“. Hierbei wird zweierlei unterschieden: (a.) der o. g. Zustellung von Amts wegen, welche typischerweise direkt vom Gericht durch Nutzung der Post erfolgt und (b.) der Zustellung auf Betreiben einer Partei (z. B. des Gläubigers), welche typischerweise durch den Gerichtsvollzieher erfolgt.
Die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ist die Voraussetzung für die Durchführung einer Zwangsvollstreckung.
Ein professionelles und zielgerichtetes Kreditmanagement ist im B2B-Bereich heute ein wichtiger Bestandteil, um Kundenrisiken und Forderungen effizient verwalten zu können. Doch dieser Aufgabenbereich kann ebenso aufwendig und zeitintensiv sein. Deswegen ist es besonders wichtig, die richtigen Workflows im Credit Management mithilfe einer leistungsstarken Software umzusetzen. Diese hilft Ihrem Unternehmen letztlich auch dabei, jederzeit eine solide Finanzlage gewährleisten zu können.
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