Immer wieder geraten Unternehmen beim Eintreiben offener Forderungen in Schwierigkeiten. Es entstehen dabei nämlich nicht selten unglaublich hohe Aufwände und selbst dann ist ein Erfolg alles andere als garantiert. Vielmehr besteht die realistische Chance, trotz des hohen Einsatzes am Ende komplett leer auszugehen. Doch es gibt auch eine attraktive Alternative, mit der Sie sowohl die Aufwände als auch das Risiko erheblich minimieren können: die Forderungsabtretung.

Wir stellen Ihnen in diesem Artikel vor, welche Möglichkeiten es beim Abtreten einer Forderung gibt. Das kann für Ihr Unternehmen zahlreiche Vorteile haben, um etwa die nötige Liquidität kurzfristig zu sichern und Aufwände zur Nachverfolgung zu reduzieren.

 

Was versteht man unter einer Forderungsabtretung?

Wenn Sie als Gläubiger eine Forderung abtreten, dann übertragen Sie diese üblicherweise an einen anderen Gläubiger bzw. ein anderes Unternehmen oder an ein Inkasso-Unternehmen. Die Forderungsabtretung, auch Zession genannt, ist dabei in einem Vertrag zwischen beiden Parteien festgehalten. Anschließend kann der neue Gläubiger so agieren, als wäre er der ursprüngliche Vertragspartner des Schuldners. Er kann also weiterhin die Zahlung einfordern und entsprechend mahnen oder gerichtlich vorgehen.

Für den Schuldner ändert sich in diesem Fall eigentlich nichts, mit Ausnahme von dem Unternehmen, bei dem er die offene Forderung begleichen muss. Demnach gibt es für ihn auch kein Mitspracherecht, er kann weder zustimmen noch ablehnen. Alle seine Verpflichtungen bleiben erhalten, für seine offene Schuld spielt der Wechsel keine Rolle. Im Normalfall genügt es bereits, den Schuldner über die Änderung in Kenntnis zu setzen, aber selbst das ist optional.

 

Voraussetzungen für die Abtretung von Forderungen

Prinzipiell lassen sich alle Forderungen abtreten und an einen neuen Gläubiger übertragen. Dafür muss jedoch zunächst die exakte Höhe geschuldeten Betrags bekannt sein, was besonders im Falle von Teilzahlungen ein wenig Dokumentation und Achtsamkeit verlangt. Der ursprüngliche Gläubiger muss also Vorarbeit leisten und die Restforderungen nach Abzug aller geleisteten Zahlungen exakt ermitteln.

Im Fachbereich spricht man deswegen auch von einer bestimmten oder zumindest bestimmbaren Forderung. Denn der neue Gläubiger muss auf jeden Fall in der Lage sein, ausstehende Besitz- und Abtretungsgegenstände aus der Zession zu ermitteln. Erst dann kann er schließlich auf den Schuldner zugehen und die korrekte Zahlung einfordern, ohne mit womöglich falschen Beträgen für zusätzliche Verunsicherung zu sorgen.

 

Vorteile einer Abtretung für den Gläubiger

Durch die Forderungsabtretung kann Ihr Unternehmen als Gläubiger von zahlreichen Vorteilen profitieren. Zum einen sichern Sie sich kurzfristig Liquidität, zum anderen entlasten Sie dabei Ihr internes Forderungsmanagement.

Die Vorteile für Sie als Gläubiger liegen auf der Hand:

  • Höhere Liquidität: Die Abtretung von Forderungen kann attraktiv sein, um sich kurzfristig nötige Liquidität zu sichern. Inkassounternehmen bieten zwar nur einen Teilbetrag der offenen Forderung, doch dafür ist Ihnen der Betrag sicher und unabhängig vom weiteren Ausgang.

  • Niedriges Risiko: Solange Sie eine zweifelhafte Forderung selbst verwalten und eintreiben, besteht immer das Risiko auf einen kompletten Forderungsausfall. Nach einer Abtretungserklärung geht dieses Risiko jedoch auf den neuen Gläubiger über.

  • Weniger Aufwand: Zum effektiven Verwalten und Nachverfolgen offener Forderungen ist in jedem Fall ein professionelles Forderungsmanagement notwendig. Doch nicht immer lohnt es sich auch, die eigene Abteilung zu belasten – eine Forderungsabtretung kann dann besonders sinnvoll sein.

 

Konsequenzen der Forderungsabtretung für den Schuldner

Die Folgen für den Schuldner sind im Wesentlichen sehr überschaubar. Er muss nicht einmal von der Änderung informiert werden, meistens ist es jedoch empfehlenswert. Denn schließlich muss er ab diesem Zeitpunkt den offenen Betrag an einen neuen Gläubiger zahlen. Sollten beide Parteien es versäumt haben, den Schuldner über die Änderung zu informieren, dann ist auch die Zahlung an den alten Gläubiger tilgungswirksam.

Der Schuldner hat außerdem das Recht, einen Nachweis zur Zession vom neuen Gläubiger einzuholen. Damit kann er zumindest sicherstellen, dass seine Zahlungen weiterhin an die richtige Adresse gehen. Am Inhalt der Forderung ändert sich für den Schuldner nichts – er muss die offenstehenden Beträge weiterhin in gleicher Höhe bezahlen.

 

Welche Forderungen kann man nicht abtreten?

Doch es gibt auch einige Ausnahmefälle, die eine Forderungsabtretung unmöglich machen. Dies sind ein paar typische Fälle:

  • Es wurde vertraglich festgehalten, dass eine Abtretung nicht gestattet ist.

  • Eine Abtretung könnte die Form der Forderung verändern.

  • Die Forderung ist nicht pfändbar und damit nicht übertragbar.

  • Sie ist für manche Arten von Schulden gesetzlich verboten.

 

Arten der Abtretung

Es gibt zwei Arten einer Abtretungsvereinbarung, die sich im Wesentlichen dadurch unterscheiden, ob der Schuldner über die Forderungsabtretung informiert wird oder nicht. Gesetzlich besteht nämlich keine Pflicht dazu, die beiden Parteien können als jeweilige Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

  • Offene Zession: Im Normalfall informieren sowohl der alte als auch neue Gläubiger den Schuldner über die Abtretung, damit es möglichst wenige Missverständnisse gibt. Das kann die Kommunikation erleichtern und der Schuldner kann Zahlungen direkt an den neuen Gläubiger leisten.

  • Stille Zession: In diesem Fall bekommt der Schuldner nichts von der Übertragung der Forderung mit. Er leistet weiterhin seine Zahlungen an den alten Gläubiger, dieser leitet die jeweilige Zahlung dann an den neuen Gläubiger weiter.

 

Ablauf der Forderungsabtretung

Eine Zession ist heutzutage schnell und unkompliziert erledigt. Beide Parteien müssen lediglich einen entsprechenden Vertrag schließen, der die Übertragung der Forderung bestätigt. Es bedarf dabei weder der Zustimmung des Schuldners noch einer notariellen Beurkundung. Es herrscht also im Prinzip volle Vertragsfreiheit, solange alle Anforderungen hinreichend erfüllt sind.

Im Normalfall zahlt der neue Gläubiger anschließend einen Teilwert der Summe aus, nämlich die sogenannte Abtretungssumme, kann dafür dann aber vom Schuldner den vollen offenen Betrag einfordern. Er übernimmt die Forderung also in der Hoffnung, einen höheren Betrag eintreiben zu können, als er für die Zession gezahlt hat. Darauf beruht schließlich das Prinzip von Inkasso.


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Management Summary

  • Mithilfe einer Forderungsabtretung kann ein Gläubiger seine offene Forderung an einen anderen Gläubiger oder an ein Inkassounternehmen übertragen.

  • Voraussetzung dafür ist, dass die Forderung sich bestimmen lässt und es keine Gründe gibt, die eine Abtretung unmöglich machen.

  • Als abtretendes Unternehmen profitieren Sie von schneller Liquidität, weniger Risiko und niedrigeren Aufwänden, weil Sie die Forderung nicht mehr selbst verwalten müssen.

  • Der Schuldner muss die Zahlung weiterhin unverändert leisten, entweder an den alten Gläubiger (stille Zession) oder an den neuen Gläubiger (offene Zession).

  • Die moderne AR-Automation-Software von Bilendo kann Ihnen jedoch dabei helfen, zweifelhafte Forderungen frühzeitig zu erkennen und effiziente Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dann tritt ein solcher Fall möglicherweise gar nicht auf!

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