Kurz und bündig

Eine "Abtretung" (Zession) ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen Dritten, also auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Sie dient in der Wirtschaft als Mittel, um Sicherheiten zu übereignen. 


§ 398 BGB:

"Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers."

 

So geht's

Die Abtretungserklärung kann grundsätzlich formfrei erfolgen. In einigen wenigen Fällen bedarf es einer Schriftform. Entscheidend für die Abtretungserklärung ist, dass der bisherige Zedent gegenüber dem Zessionar die Abtretung erklärt. Der Zessionar muss die Abtretungserklärung wiederum annehmen. Es muss folglich eine übereinstimmende Willenserklärung des alten und neuen Gläubigers vorliegen.


Inhaltlich
sind folgende Punkte zu klären:

  • Namen und Anschrift aller Beteiligten
  • Nennung der genauen Forderung
  • Hinweis, ob die Abtretungserklärung gemäß § 364 BGB oder § 398 BGB erfolgt


Unterscheidung § 364 und § 398 BGB:

Eine Abtretung gemäß § 364 BGB wird "an Erfüllung statt" angesehen: Die Erfüllung der betreffenden Forderung ist sicher, ist aber noch nicht vollzogen.

Beispiel: Nach einem nicht verschuldeten Unfall tritt der Kfz-Halter die Forderung über die Autoreparatur, die er gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat, an die Werkstatt ab. Diese wendet sich selbst an die Versicherung.

Der § 398 BGB regelt die Abtretung von Forderungen, die zwar wahrscheinlich, aber nicht sicher sind.

Beispielformulierung:

"Hiermit trete ich … (Name, Adresse) meine Forderung gegen … (Name, Anschrift) aus … (exakter Grund für die Abtretung) an … (Name, Anschrift) ab. Diese Abtretung passiert gemäß … (§ 364 BGB oder § 398 BGB)."

Bei einer Abtretung gemäß §  364 BGB ist der Hinweis empfehlenswert, dass durch die Abtretung die Ansprüche des Gläubigers gegenüber dem Schuldner erloschen sind.

 

Abtretung im Unternehmensalltag

Das Forderungsmanagement ist ein aufwendiger Teil der Buchhaltung, der in vielen Unternehmen das Tagesgeschäft belastet. Personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen sind gebunden und vom eigentlichen Kernbusiness abgelenkt.

Durch die Bezahloption Rechnungskauf steigt das Forderungsrisiko, Forderungsausfälle gefährden die Liquidität eines Unternehmens. Kommen Zahlungen nicht zuverlässig rein, steht das Wachstum auf dem Spiel und schlussendlich die Zukunftsfähigkeit. 

Durch Abtretung von Forderungen zum Beispiel an Inkasso- oder Factoringunternehmen kann  diesen Risiken und Entwicklungen vorgebeugt werden. Wie sinnvoll so eine Forderungsabtretung ist, muss im Einzelfall geprüft werden. 

Alternativ bietet sich eine Warenkreditversicherung auf Einzelforderungsbasis an, um Forderungsrisiken zu minimieren und den Zahlungseingang abzusichern. Aber auch hier sind mögliche Nachteile gegenüber dem tatsächlichen Nutzen abzuwägen. 

 

Optimiertes Debitorenmanagement

Um für mehr Sicherheit und reduzierte Risiken beim Rechnungskauf zu sorgen, sind Unternehmen mit einem ganzheitlichen Ansatz am besten beraten. Denn nicht nur das Forderungsmanagement, das Debitorenmanagement insgesamt ist komplex und darum aufwendig und Ursache für einen ineffizienten, teuren Order-to-Cash-Prozess.

Mithilfe der Cloud-Plattform Bilendo lassen sich die vielen manuellen Schritte im Debitorenmanagement sinnvoll automatisieren, um Aufwände abzubauen, sowie alle Informationen über jeden einzelnen Kunden transparent abbilden und intern kommunizieren zu können. Zusätzliche Funktionen wie das interne Credit Scoring ermöglichen eine punktgenaue Risikobewertung - um dafür zu sorgen, dass der Gedanke an eine Abtretung gar nicht erst ins Spiel kommt.


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Management Summary

  • Eine Abtretung ist eine Verfügung über eine Forderung.
  • Der dabei vollzogene Gläubigerwechsel berührt weder den Inhalt der Forderung noch den Schuldner.
  • Durch eine Abtretungserklärung können Dritte gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des anderen Vertragspartners abgesichert werden.
  • Die Abtretungserklärung kann grundsätzlich formfrei erfolgen.
  • In einigen wenigen Fällen bedarf es einer Schriftform.
  • Inhaltlich sind die Beteiligten, die genaue Forderung und die Wahl des Paragraphen (§ 364 BGB vs. § 398 BGB) nötig.
  • Für mehr Sicherheit und reduzierte Risiken im Debitorenmanagement sollten Unternehmen einen ganzheitlicher Ansatz verfolgen.

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