Aufgrund steigender Firmen-Pleiten beschäftigen sich immer mehr Unternehmen derzeit mit dem Insolvenzrecht. Selbst wenn ein Kunde zahlungsunfähig werden sollte, besteht weiterhin die Möglichkeit, zumindest einen Teil der offenen Forderungen einzuholen. Das gelingt mithilfe einer Forderungsanmeldung während des Insolvenzverfahrens.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles, was Sie zu diesem wichtigen Thema wissen müssen. Angefangen bei den Fristen bis zu den notwendigen Formularen – am Ende geben wir Ihnen noch einige praktische Tipps, wie Sie die Risiken von Zahlungsausfällen reduzieren.

 

Wie funktioniert die Forderungsanmeldung?

Wenn Personen oder Unternehmen insolvent gehen, ist das eine große Belastung für alle Beteiligten. Gläubiger haben aber nach der Insolvenzeröffnung die Möglichkeit, ihre offenen Forderungen bei Gericht anzumelden. Hierfür stellt der Insolvenzverwalter eine sogenannte Insolvenztabelle bereit, die alle offenen Ansprüche erfasst.

Da es sich um einen höchst formalen Prozess handelt, gibt es gleich eine ganze Reihe von Schritten und Formularen, die es zu beachten gilt. Aus diesem Grund schalten viele Gläubiger einen spezialisierten Anwalt ein. Mit den richtigen Tipps und dem passenden Forderungsanmeldung-Muster gelingt es aber ebenfalls – hierzu später mehr.

 

Diese Fristen gelten für eine Forderungsanmeldung

Die Anmeldefrist wird zu Beginn des Verfahrens nach der Insolvenzeröffnung durch das Gericht gesetzt, eine pauschale Frist gibt es also nicht. Je nach Ausgangslage kann diese im kürzesten Fall 2 Wochen und im längsten Fall bis zu 3 Monate betragen. Gläubiger sollten daher ausreichend Zeit haben, um alle offenen Forderungen zeitig anmelden zu können.

Wer die ursprüngliche Anmeldefrist verpasst, kann eine nachträgliche Forderungsanmeldung geltend machen. Das Gericht setzt daraufhin einen neuen Prüfungstermin kurz vor Ende des Insolvenzverfahrens fest. Aber das soll keine Einladung für langsames Handeln und verspätete Abgaben sein, denn die nachträgliche Anmeldung ist nicht ohne Konsequenzen.

So haben die anderen Gläubiger, die Ihre Forderungsanmeldung pünktlich abgegeben haben, ein Widerspruchsrecht. Zudem muss der säumige Gläubiger im Notfall auch die zusätzlichen Kosten des nachträglichen Prüfungstermins tragen.

 

Form & Inhalt der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Die Insolvenzordnung (InsO) beschreibt im Paragraf § 174 die Anforderungen an eine Forderungsanmeldung in Deutschland. Sie ist schriftlich in deutscher Sprache zu erstellen und pünktlich beim Insolvenzverwalter einzureichen und muss die nachfolgenden Punkte auflisten.

  • Gläubiger: Eine genaue Bezeichnung samt Vor- und Nachnahmen bei natürlichen Personen. Bei einer juristischen Person muss der gesetzliche Vertreter angegeben werden (Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschafter).

  • Rechtsgrund: Hierbei steht der Grund für die Forderung im Vordergrund. Bei einem gewöhnlichen Lieferantenverhältnis ist das meistens ein Kaufvertrag. Aber es kann ebenso ein Darlehensvertrag oder eine Schadensersatzforderung sein.

  • Betrag: Der gesamte Forderungsbetrag ist in Euro anzugeben, wobei eine Aufgliederung in Hauptforderung sowie angefallene Zinsen (samt Berechnung) und entstandene Kosten erfolgt, die aus der Nichtzahlung hervorgegangen sind.

  • Belege: Natürlich muss jeder Gläubiger auch nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Rechnungen oder Verträge sind in der Regel immer vorhanden. Aus einem vorherigen Mahnverfahren kann sogar eine titulierte Forderung vorliegen.

Es können noch eine ganze Reihe Sonderfälle hinzukommen, die dann entsprechend im Inhalt berücksichtigt werden müssen. Häufige Beispiele hierfür sind Schadensersatzansprüche oder illegale Handlungen, die häufig weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.

In einem solchen Fall kann es wiederum sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Denn eine fehlerhafte Forderungsanmeldung kann zu einer Ablehnung durch den Insolvenzverwalter führen, was Sie in dem Prozess deutlich zurückwerfen kann.

 

Merkblätter und Formulare zur Forderungsanmeldung

Aufgrund der höheren Komplexität gibt es gleich mehrere Seiten an Merkblättern und Formularen, die betroffenen Gläubigern als praktische Hilfe dienen sollen. Das Bundesministerium der Justiz ist hierfür die beste Anlaufstelle.

  • Mitteilung über ein Insolvenzverfahren (PDF)

  • Forderungsanmeldung (PDF)

Zusätzlich kann es je nach Bundesland weitere Anweisungen des jeweils zuständigen Insolvenzgerichts geben. Informieren Sie sich am besten vorab gründlich zu allen konkreten Vorgaben, Formularen und Merkblättern. Rechtlich sollte es keine Unterschiede geben, aber es kann hilfreich sein, den Empfehlungen des örtlichen Gerichts zu folgen.

 

Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung

Im Laufe des Insolvenzverfahrens kommt es nicht selten zum Widerspruch des Schuldners gegenüber einer bestimmten Forderung. Schließlich kann es sein, dass es sich aus seiner Sicht um einen unberechtigten Anspruch handelt. Deswegen steht es ihm frei, bei Bedarf einen schriftlichen Widerspruch zu erheben – bei einem Prüfungstermin erfolgt er mündlich.

Anschließend haben wiederum beide Seiten die Möglichkeit, konkrete Nachweise vorzulegen, die bei der Aufklärung behilflich sein könnten. Am Ende muss schließlich das Gericht entscheiden, ob eine bestimmte Forderung berechtigt ist oder nicht. Liegt bereits eine titulierte Forderung vor, schränkt das die Möglichkeiten eines Widerspruchs teilweise ein.

 

Wie lange dauert eine Insolvenz?

Von der Insolvenzanmeldung bis zum Abschluss dauert eine Privatinsolvenz für gewöhnlich um die drei Jahre. In dieser Zeit werden offene Ansprüche geprüft und Gerichtstermine wahrgenommen, um die Interessen aller Parteien bestmöglich berücksichtigen zu können. Ein Insolvenzverfahren ist also keine Methode, um als Gläubiger an schnelles Geld zu kommen.

Ähnlich sieht das im B2B-Geschäft aus: Bei einer Firmeninsolvenz dauert es in der Regel sogar um die 4 Jahre. Mit steigender Unternehmensgröße und zusätzlicher Komplexität samt Widersprüchen kann es sogar noch länger dauern. Deswegen sollten Gläubiger alles daran setzen, dank vorausschauenden Forderungsmanagements gar nicht erst in diese Situation zu geraten.

 

Kluges Forderungsmanagement statt Forderungsanmeldung

Insolvenzen sind tragisch, aber nicht immer vermeidbar. Als Gläubiger haben Sie prinzipiell zwar noch die Chance, dank der Forderungsanmeldung an einen Teil Ihrer offenen Forderung zu kommen. Doch die Wahrscheinlichkeit, komplett leer auszugehen, ist bedauerlicherweise in manchen Fällen weitaus höher als die Aussicht auf Erfolg.

Deswegen ist es für Unternehmen unabdingbar, zweifelhafte Forderungen frühzeitig zu identifizieren und konsequent einzufordern, ehe es zu einer Insolvenz des Schuldners kommt. Ein kluges Forderungsmanagement erkennt von Anfang an die Risiken und setzt auf ein intelligentes Mahnwesen, um Zahlungsausfälle zu minimieren.

Heute leisten moderne Programme wie die AR-Automation-Software von Bilendo praktische Hilfe, um die arbeitsintensiven Prozesse im Forderungsmanagement zu entschlacken. Sie verfolgen im Handumdrehen alle offenen Forderungen nach und erstellen bedarfsgerecht automatische Zahlungserinnerungen und Mahnungen.

 

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Management Summary

  • Eine Forderungsanmeldung dient im Laufe eines Insolvenzverfahrens dazu, Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden.

  • Sie muss den Gläubiger benennen sowie den Rechtsgrund und den Forderungsbetrag offenlegen. Rechnungen und Kaufverträge dienen als Nachweise.

  • Das Bundesministerium der Justiz sowie örtliche Insolvenzgerichte bieten Merkblätter und Formulare an, die als Hilfe bei dem komplizierten Prozess dienen.

  • Ein Insolvenzverfahren dauert meistens mehrere Jahre und hat einen ungewissen Ausgang. Es ist keine Option, um als Gläubiger schnell an Liquidität zu kommen.

  • Mit der benutzerfreundlichen AR-Automation-Software verwalten Sie im Handumdrehen Risiken und Mahnprozesse, damit es gar nicht erst zum Zahlungsausfall kommt.

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