Mit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Im Bereich B2B erhöhte sich im zweiten Halbjahr 2018 der Zahlungsverzug auf 10,70 Tage (2. Halbjahr im Vorjahr 10,58). Die Folge waren verkürzte Zahlungsziele, im Durchschnitt 31,60 Tage (Vorjahr 31,57).*
Grundsätzlich sind Gläubiger und Schuldner bei der Vereinbarung für ein Zahlungsziel frei, jedoch sollte das Fälligkeitsdatum immer Bestandteil der Rechnung sein. Wurde mit dem Kunden kein Zahlungsziel vereinbart, so gilt nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB die 30 Tage-Regelung. Bei der 30-Tage-Regelung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen:
Bei Verbrauchern muss in der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tage-Regelung und deren Folgen hingewiesen werden, um den Kunden in Verzug setzen zu können.
Anders geregelt ist dies bei Unternehmern, die nicht auf die 30-Tage-Frist und den Verzug der Zahlung hingewiesen werden müssen.
Das bedeutet grundsätzlich, dass ein Schuldner, sofern keine andere Frist vereinbart wurde, 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug gerät. Mit Verzug sollten Sie Ihren Kunden stringent und schnell das Ausbleiben der Zahlung hinweisen. Hier bietet es sich an, zunächst eine Zahlungserinnerung zu verschicken, bevor Sie Ihrem Kunden eine Mahnung zukommen lassen. Mit der letzten Mahnung müssen Sie unmissverständlich deutlich machen, dass bei einem weiteren Zahlungsverzug rechtliche Schritte - wie die Übergabe der Rechnung an ein Inkasso-Unternehmen - eingeleitet werden.
Bei Zahlung auf Rechnung beginnt mit dem Erhalt der Leistung die Zahlungsfrist. Bei Warenleistungen ist dies üblicherweise das Datum, an dem die Ware beim Käufer eingeht. Wenn dieses Datum nicht klar ist, gilt eine angenommene Frist von 3 Werktagen ab Versanddatum.
Mithilfe der Offene-Posten-Liste überprüfen Sie, ob Ihre Kunden die gesetzten Fristen auch eingehalten oder berechtigte Gründe bekannt gegeben haben, die Zahlung noch nicht vorzunehmen. Der mit verbundene Aufwand ist immens und fordert Ihren Mitarbeitern in Buchhaltung und Vertrieb eine Menge ab.
Indem Sie Ihr Debitorenmanagement mithilfe eines Cloud-Plattform entlasten, sorgen Sie dafür, dass Fristen nicht aufgrund interner Abstimmungsprobleme überschritten werden. Automatisierte Workflows helfen dabei, dass Vorgänge sebstverständlich und zuverlässig ablaufen, so wie Sie es sich vorstellen. Die zentrale Abbildung aller Prozesse und der gesamten damit verbundenen Kommunikation sorgt dafür, dass Umwege bei der Abstimmung vermieden werden.
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Da Verzugszinsen ein wirksames Mittel sind, um beim säumigen Kunden Zahlungsanreize zu schaffen, sollte der Rechnungssteller nicht scheuen, diese frühzeitig im Mahnprozess zu erheben. Für die Berechnung und Angabe in der Mahnung gilt es allerdings, ein paar Punkte zu beachten.
Maximilian Stuber
Durch den Eigentumsvorbehalt reduzieren Sie das Risiko, dass der Gegenwert Ihrer Leistung nicht erbracht wird.
Maximilian Stuber
Mahnungen zu verschicken ist fast genauso unangenehm, wie Mahnungen zu erhalten. Unser Tipp: Seien Sie kreativ beim Formulieren Ihrer Mahntexte!
Judith Königer