Als Abtretung (auch Forderungszession) wird die juristische Übertragung einer Forderung vom bisherigen Forderungsinhaber (Abtretender oder Zedent) an einen neuen Forderungsinhaber (Abtretungsempfänger oder Zessionar) bezeichnet. Der § 398 BGB regelt die Abtretung. Eine Abtretung bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung des Forderungsschuldners. Ausnahme ist, wenn zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde. Bestimmte Forderungen unterliegen einem gesetzlichen Abtretungsverbot.
Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Thema finden Sie in unserem Artikel "Abtretungserklärung: Was ist das und was gilt es zu beachten?"
Mit der Abtretungserklärung wird die Forderung eines Schuldners von einem Gläubiger (Zendent) an einen Dritten neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen. Im Unternehmensalltag sollte man über die Besonderheiten und typische Use Cases Bescheid wissen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund ums Thema.
ArtikelMit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Mit der 30-Tage-Regelung schafft der Gesetzgeber Abhilfe.
ArtikelUnd dann bleibt die Zahlung aus! Welche Formulierung führt nun zum gewünschten Ziel?