Als Forderungszession (auch Abtretung) wird die juristische Übertragung einer Forderung vom bisherigen Forderungsinhaber (Abtretender oder Zedent) an einen neuen Forderungsinhaber (Abtretungsempfänger oder Zessionar) bezeichnet.
Der § 398 BGB regelt die Abtretung. Eine Abtretung bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung des Forderungsschuldners. Ausnahme ist, wenn zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde. Bestimmte Forderungen unterliegen einem gesetzlichen Abtretungsverbot.
Da die meisten Probleme bei der Forderungseintreibung durch mangelhafte interne Prozesse und Kommunikation verursacht werden, ist es wesentlich zielführer und kostengünstiger, an diesem Punkt aufzuräumen und die Nachteile, die eine Abtretung mit sich bringt, zu vermeiden.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel "Dispute Management - für eine bessere Abstimmung zwischen Buchhaltung und Vertrieb"
Mit der Abtretungserklärung wird die Forderung eines Schuldners von einem Gläubiger (Zendent) an einen Dritten neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen. Im Unternehmensalltag sollte man über die Besonderheiten und typische Use Cases Bescheid wissen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund ums Thema.
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