Gemäß § 421 BGB sind Gesamtschuldner mehrere Schuldner, von denen jeder für sich zur Leistung verpflichtet ist, die Leistung aber insgesamt nur einmal gefordert werden kann. Es können also alle Schuldner für die Schuld herangezogen werden. Der Gläubiger darf seine Schuld nach seinem Belieben bei nur jeweils einem der Schuldner oder bei allen gleichzeitig durchsetzen, jedoch darf seine Schuld nur einmal befriedigt werden. Der Gläubiger kann sich also z. B. den zahlungskräftigsten Schuldner aussuchen. Typische Gesamtschuldnerkonstellationen kommen durch Bürgschaften zustande.
Mit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Mit der 30-Tage-Regelung schafft der Gesetzgeber Abhilfe.
ArtikelEine lange Debitorenlaufzeit verursacht einen erheblichen Kostendruck in Unternehmen, der die Handlungsfreiheit für neue Investitionen einschränken kann. Um dem entgegenzuwirken, müssen ein paar Punkte beachtet werden, die für einen zügigen Zahlungseingang sorgen.
ArtikelEin Zahlungsverzug sowie langwieriges Mahnverfahren ist für Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann bei größeren Ausmaßen auch schnell die Liquidität in Gefahr bringen. Hinzu kommt der oft unüberschaubare Aufwand für die eigenen Mitarbeiter.