Ein Gläubiger im Sinne des Schuldrechts ist, wer von einem Schuldner eine Leistung fordern kann. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. In § 241 BGB regelt der Gesetzgeber Näheres.
Ein Zahlungsverzug sowie langwieriges Mahnverfahren ist für Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann bei größeren Ausmaßen auch schnell die Liquidität in Gefahr bringen. Hinzu kommt der oft unüberschaubare Aufwand für die eigenen Mitarbeiter.
ArtikelMit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Mit der 30-Tage-Regelung schafft der Gesetzgeber Abhilfe.
ArtikelDie Leistung wurde erbracht, die Rechnung gestellt und das gesetzte Zahlungsziel wurde: nicht eingehalten! Als Unternehmer kennen Sie diese leidige Situation nur zu gut. Meist sind es handfeste Gründe, die hinter einem Zahlungsverzug stehen. Wenn Sie schnell an das verdiente Geld kommen wollen, müssen Sie professionell und zielgerichtet vorgehen.