Häufig löst der erste erfolglose Vollstreckungsversuch sowohl die Anwendung neuer Inkassoprozesse als auch – im Treuhandinkasso – die Anwendung abweichender Gebührenmodelle aus. Man spricht dann nach der ersten erfolglosen Vollstreckung vom "Übergang in die Langzeitüberwachung". Auch wenn der Begriff Überwachung einen passiven Inkassoprozess nahelegt, so zeichnet sich die erfolgreiche Langzeitüberwachung durch (pro-)aktive Inkassoprozesse, z. B. im Rahmen ereignisgesteuerter Inkassoprozesse, aus.
Was ist das richtige Vorgehen? Selbst mahnen? Ab wann kommt ein Inkasso ins Spiel?
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