Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) wird auf Antrag des Gläubigers bzw. dessen Bevollmächtigten vom zuständigen Amtsgericht erlassen und bewirkt als Voraussetzung der Forderungspfändung sowohl die Pfändung (und damit Beschlagnahme) einer Forderung wie auch deren Überweisung an den Gläubiger zur Einziehung. Der PfÜB wendet sich typischerweise an sogenannte Drittschuldner, gegen die der Schuldner selbst Forderungen hat (z. B. aus einem Arbeitsverhältnis im Falle der Gehaltspfändung).
Der Umgang mit ungeplanten Zahlungsausfällen gehört für viele Unternehmen praktisch zum Geschäftsalltag. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Insolvenz eines Kunden, der einfach nicht mehr in der Lage ist, alle seine Rückstände zu begleichen. Daraus ergibt sich natürlich auch ein entsprechendes Risiko für das Unternehmen, das den möglichen Forderungsverlust in der Bilanz widerspiegeln muss. Genau diesen Fall soll eine zweifelhafte Forderung abdecken.
ArtikelProbleme bei der Offene-Posten-Klärung ist etwas, das viele große Unternehmen eint. Ein Viertel aller mahnbaren Belege bedürfen einer Klärung - und treiben die Kapitalkosten in die Höhe!
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