Betriebsintern dient das Rechnungswesen der Abbildung und Kontrolle aller Zahlungs- und Leistungsstörme mit dem Ziel, unternehmerische Planung und Steuerung möglich zu machen.
Betriebsextern dient das Rechnungswesen der Rechenschaftslegung (vgl. z. B. §§ 238 ff. HGB) und der teilweise obligatorischen Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (vgl. z. B. §§ 325 ff. HGB). Beachten Sie auch: Finanzbuchhaltung.
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