Der Vergleich ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert in § 779 als „Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird“. In der Inkassopraxis besteht nach der Titulierung zwar keine Ungewissheit über das Rechtsverhältnis, jedoch erhebliche Ungewissheit über die Fähigkeit des Schuldners, seine Verbindlichkeiten zu befriedigen.
Mit dem Vergleich können hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten (Ratenplan) und/oder der Höhe der zu zahlenden Forderungen (Abschlag) finanzielle Kräfte des Schuldners mobilisiert werden, die im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erreichbar gewesen wären. Der Gläubiger muss dem selbstverständlich zustimmen.
Mit der Zustellung der Rechnung beginnt für viele Unternehmen eine oft unnötig lange Wartezeit, bis der Kunde, in dem Fall der Schuldner, seiner Pflicht nachkommt und die Rechnung bezahlt. Mit der 30-Tage-Regelung schafft der Gesetzgeber Abhilfe.
ArtikelDer erste Schritt ist schon zu viel Aufwand: Ihre Debitorenbuchhaltung druckt alle anstehenden Mahnungen en bloc aus und sortiert sie für die Freigabe. Und der Wahnsinn nimmt seinen Lauf!
ArtikelEin Zahlungsverzug sowie langwieriges Mahnverfahren ist für Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann bei größeren Ausmaßen auch schnell die Liquidität in Gefahr bringen. Hinzu kommt der oft unüberschaubare Aufwand für die eigenen Mitarbeiter.