Ein Schuldner kommt nach § 286 BGB in Verzug, wenn er die versprochene Zahlung nicht leistet (Zahlungsverzug). Der Verzug tritt unabhängig von der Mahnung oder der Zustellung eines Mahnbescheids automatisch 30 Tage nach Fälligkeit ein. Durch den Zahlungsverzug entsteht Schadensersatzpflicht.
Der finanzielle Schaden, den Rechnungen im Verzug anrichten, ist für Ihr Unternehmen enorm. Effektive Maßnahmen beginnen mit dem Verständnis, warum Ihre Kunden in Verzug geraten.
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ArtikelProbleme bei der Offene-Posten-Klärung ist etwas, das viele große Unternehmen eint. Ein Viertel aller mahnbaren Belege bedürfen einer Klärung - und treiben die Kapitalkosten in die Höhe!