Ein Vollstreckungsbescheid ist eine öffentliche Urkunde, welche als Ergebnis des erfolgreich durchgeführten gerichtlichen Mahnverfahrens die Forderung juristisch dokumentiert und nach Zustellung an den Schuldner die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung schafft. Der Vollstreckungsbescheid ist eine besondere Form des Titels.
Da Verzugszinsen ein wirksames Mittel sind, um beim säumigen Kunden Zahlungsanreize zu schaffen, sollte der Rechnungssteller nicht scheuen, diese frühzeitig im Mahnprozess zu erheben. Für die Berechnung und Angabe in der Mahnung gilt es allerdings, ein paar Punkte zu beachten.
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