Der Eigentumsvorbehalt dient dem Verkäufer einer Kaufsache als Kreditsicherungsmittel. Damit wird geregelt, dass der verkaufte Gegenstand zwar in den Besitz des Käufers über geht, aber bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.
Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie in unserem Artikel "Eigentumsvorbehalt - das ist wichtig und zu beachten".
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