Obwohl der Begriff Inkasso grundsätzlich sowohl den Einzug laufender Forderungen bei Fälligkeit als auch den Einzug überfälliger Forderungen einschließt, wird er im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Inkassounternehmen typischerweise nur für letztgenannte Tätigkeit verwendet.
Der gewerbliche Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig. Der geschäftsmäßige Kauf fremder Forderungen war früher aufgrund der 5. AVO zum Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig, jedoch ist die Erlaubnispflicht hierfür durch Inkrafttreten des RDG entfallen.
Vor dem Einschalten eines Inkassounternehmens stehen Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, eigenverantwortlich und kostengünstig für einen zügigen Zahlungseingang zu sorgen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel “Wie Bilendo die Debitorenlaufzeit verbessert”.
Was ist das richtige Vorgehen? Selbst mahnen? Ab wann kommt ein Inkasso ins Spiel?
ArtikelHäufig werden offene Rechnungen nicht fristgemäß beglichen, der Kunde gerät daraufhin in Zahlungsverzug. Zwar ist rechtlich betrachtet eine Mahnung nicht in jedem Fall nötig, sie gehört aber im Geschäftsleben zur gängigen Praxis. Dabei kommt es auf ein möglichst wirkungsvolles Vorgehen an.
ArtikelDer erste Schritt ist schon zu viel Aufwand: Ihre Debitorenbuchhaltung druckt alle anstehenden Mahnungen en bloc aus und sortiert sie für die Freigabe. Und der Wahnsinn nimmt seinen Lauf!