Judith Königer ist Content Managerin und Content Creator im Marketing-Team von Bilendo. Als promovierte Germanistin mit Spezialisierung auf Bild- und Medienwirkung bildet sie ein Bindeglied zwischen Marketing-Botschaft und Zielgruppe. Jahrelange Routine als freiberufliche Lektorin hat ihren Blick für die kleinen Dinge geschärft, die oft den großen Unterschied machen. Judith ist verheiratet und Mutter zweier Kinder. In ihrer Freizeit findet man sie zwischen den Seiten eines Buches oder auf dem Sattel eines Fahrrads.
Mahnungen zu versenden ist selten eine lustige Angelegenheit. Eine zu erhalten ist noch weniger lustig. Sorgen Sie für eine Prise Humor.
Die Zeit vergeht - manchmal zu schnell! Und schon ist die Rechnung verjährt ...
Und dann bleibt die Zahlung aus! Welche Formulierung führt nun zum gewünschten Ziel?
Die Leistung wurde erbracht, die Rechnung gestellt und das gesetzte Zahlungsziel wurde: nicht eingehalten! Als Unternehmer kennen Sie diese leidige Situation nur zu gut. Meist sind es handfeste Gründe, die hinter einem Zahlungsverzug stehen. Wenn Sie schnell an das verdiente Geld kommen wollen, müssen Sie professionell und zielgerichtet vorgehen.
Mahnungen zu verschicken ist fast genauso unangenehm, wie Mahnungen zu erhalten. Unser Tipp: Seien Sie kreativ beim Formulieren Ihrer Mahntexte!
Häufig werden offene Rechnungen nicht fristgemäß beglichen, der Kunde gerät daraufhin in Zahlungsverzug. Zwar ist rechtlich betrachtet eine Mahnung nicht in jedem Fall nötig, sie gehört aber im Geschäftsleben zur gängigen Praxis. Dabei kommt es auf ein möglichst wirkungsvolles Vorgehen an.
Im Unternehmensalltag fallen eine Menge Unterlagen an: Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Korrespondenzen verschiedenster Art, Sie führen ein Handelsbuch, erstellen Inventare etc. pp. Fragen Sie sich nicht auch manchmal, wie lange Sie das alles aufbewahren sollen und wie es mit der Aufbewahrungsfrist aussieht? Was genau Sie aufbewahren müssen? Und was es sonst noch zu beachten gilt?